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B&K Fassaden    Malermeister Betrieb    Tannenweg 16                     64331 Weiterstadt

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Sehr geehrte Kundschaft!

"Aus Tradition und Überzeugung fühlen wir uns zu bester handwerklicher Leistung verpflichtet".

Trotz aller Bemühungen um ein auch langfristig optimales Erscheinungsbild der Arbeiten, trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik können Erscheinungen auftreten, welche wir vorher weder erkennen, noch beeinflussen und ausschalten können. Um Ihnen Enttäuschungen und Mißverständnisse zu ersparen, wollen wir im Sinne einer vertrauensvollen Auftragsabwicklung nicht versäumen, Sie auf einzelne Punkte aufmerksam zu machen.

 

1.            Farbtonhaltung bei weißen Alkydharzlacken 

Aufgrund der vielen Vorteile von Alkydharzlacken, wenn z. B. eine glatte, widerstandsfähige, dauerhafte und leicht zu reinigende Oberfläche gefordert ist, werden Alkydharzprodukte hauptsächlich für die Beschichtung von Holzwerk und Metallbauteilen eingesetzt. Nach den allgemeinen Erfahrungen behalten diese Produkte über einen sehr langen Zeitraum ihre hochwertige Qualität und sind auch unproblematisch durch Überholungsanstriche aufzufrischen. Probleme können dort entstehen, wo eine rein weiße Beschichtung, welche durch ihre Angrenzung an z. B. reinweißen Acrylbeschichtungen auch weiß bleiben soll, mit diesen Produkten ausgeführt wird. Alkydharzlacke neigen zum Vergilben. Die Vergilbung fällt umso kräftiger aus, je dunkler der Raum ist, in dem die Lackierung erstellt wird. Sollte die Farbtonveränderung von Ihrer Seite aus nicht akzeptiert werden können, bieten sich zwei andere Gruppen von Werkstoffen als Alternative an. 

a)   Dispersionslackfarben auf Acrylbasis

mit einer Oberfläche, welche gegen mechanische Beanspruchung weniger widerstands-fähig ist, eine weniger gute Reinigungsfähigkeit als Alkydharzprodukte aufweist und damit wesentlich kürzere Renovierungsintervalle erfordert. Ein weiteres Zugeständnis müssen Sie bei Dispersionslackfarben dort machen, wo diese Werkstoffe mit Pinsel oder Rolle ver-arbeitet werden. Ein schlechterer Verlauf dieser Lacke macht es unmöglich, eine vergleichbar gute Oberfläche zu erzielen 

b)   Zwei-Komponenten-Lacke

welche zwar bezüglich der o. g. Eigenschaften leichte Vorteile gegenüber den Alkyd-harzen aufweisen, jedoch vom Materialpreis und ihrer Verarbeitung her (Applikation nur im Spritzverfahren möglich) wesentlich aufwendiger - und damit teurer - sind.

 

2.            Rissebildung in Holz-Füllungstüren

Bei der Lackierung von Holz-Füllungstüren können Risse an der Anschlußstelle zwischen Füllung und Rahmen und/oder an den Verbindungen der senkrechten und waagerechten Rahmenhölzer auftreten. Dies ist eine Folge des Schwundes der Hölzer, der eintritt, z. B. bei der Umstellung von Ofen- auf Zentralheizung, nach Bau- und Umbauarbeiten. Während der Bauzeit nehmen die Hölzer vermehrt Feuchtigkeit auf und geben diese im Zuge der Austrocknung wieder ab.

 

 3.           Anwendung von Dispersionslackfarben

Wenn Sie sich bei der Lackierung von z. B. Türen, Fenstern und Heizkörpern aufgrund des geringeren Lösemittelanteiles in wasserverdünnbaren Lacken (Dispersionslackfarben) für diese Produktgruppe entschieden haben, müssen Sie wissen, daß Sie mit einer weniger glatten Oberfläche, einer schnelleren Verschmutzung, schlechteren Reinigungsfähigkeit, geringeren mechanischen Belastbarkeit und bei glänzenden Lacken mit einem geringeren Glanz rechnen können. Des weiteren besteht bei der Anwendung von wasserverdünn-baren Beschichtungsstoffen auf Holzwerk die Gefahr, daß wasserlösliche Inhaltsstoffe des Holzes durch den Anstrich "durchbluten" und Verfärbungen im Anstrich erzeugen können.

 

 4.           Algenbildung auf Fassadenbeschichtungen

Während bei einer ungedämmten Fläche die Wärmetransmission für ein rasches Abtrocknen der Fassadenfläche nach Regeneinwirkung sorgt, wird durch die Wärmedämmung erreicht, daß die Wärme im Mauerwerk verbleibt und nicht zur äußeren Oberfläche auswandert. Dies bedeutet gleichzeitig, daß eine z. B. durch Regen angenässte Fassade weniger rasch abtrocknet. Dadurch kann sich bei ungünstigen örtlichen und klimatischen Bedingungen eine Algen- oder Pilzbildung ergeben, welche sich als grünliche oder schwärzliche Fleckenbildung auf der Fassade bemerkbar macht. Dies ist von uns in der Regel nicht vorherzusehen. Eine algizide und fungizide Ausrüstung der Schluß-beschichtung würde die Erscheinung primär nicht auftreten lassen, kann diese aber u. U. auf Dauer nicht zuverlässig ausschalten.

 

 5.           Streiflicht bei Anstrich- oder Tapezierarbeiten

Bei der Ausführung von Anstrich- bzw. Tapezierarbeiten in Innenräumen ist für uns nicht erkennbar, inwieweit durch die endgültige Beleuchtung auf den Flächen Streiflicht entsteht. Streiflicht wird von Lichtquellen erzeugt, die direkt von der Flächenebene das Licht ausstrahlen oder Punktstrahler, die das Licht entlang der Fläche leiten. Durch Streiflicht wird jede noch so geringe Vertiefung oder Unebenheit in Form einer Schattenbildung überdeutlich sichtbar. Dieser Erscheinung kann durch sorgfältiges Glätten der Flächen (mehrmaliges Spachteln und Schleifen) vorgebeugt werden. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir über Streiflicht erzeugende Lichtquellen informiert werden müssen und die dadurch erforderlichen zusätzlichen Leistungen gesondert zu vergüten sind.

 

 6.           Fleckenbildung nach Abbeizarbeiten

Um unsere Umwelt weitestgehend vor schädlichen Immissionen zu bewahren, setzen wir bei Abbeizarbeiten an Fassaden nach Möglichkeit CKW-freie Abbeizmittel ein. Diese enthalten schwerflüchtige Lösemittel. Dadurch kann es bei ungünstiger Witterung vorkommen, daß die in den Untergrund eingedrungenen Lösemittel vor dem Anstrich nicht abdunsten. Im allgemeinen diffundieren diese Lösemittel im Laufe der Zeit dann aus, ohne den Anstrich in irgendeiner Weise zu schädigen. Jedoch ist vermehrt zu beobachten, daß diese Diffusion partiell im Anstrich zu Verfärbungen (in der Regel dunkle Flecken) führt. Erfahrungsgemäß verschwinden diese Flecken im Verlauf einer länger anhaltenden Wärmeperiode.

 

 7.           Sinterschichten bei Maschinenputzen

Nach den Bestimmungen der VOB sind wir verpflichtet, den Untergrund auf seine Eignung als Anstrichträger zu prüfen. Diese Prüfpflicht beinhaltet auch die Prüfung von Putzflächen auf Sinterschichten. Beim Einsatz von konvektionierten Gipsputzen (Maschinenputzen) ist es allerdings nicht immer möglich, mit den uns zur Verfügung stehenden Prüfungen vorhandene Sinterschichten festzustellen.

 

 8.           Struktur von Maschinenputzen

Im Gegensatz zu herkömmlichen glatten Gipsputzen weisen Maschinenputze eine gekörnte Oberfläche auf. In der Regel ist diese Struktur gleichmäßig vom Auftraggeber gewünscht und bereitet im Normalfall auch keine besonderen Probleme für einen Anstrich. Wenn der Untergrund allerdings Beschädigungen aufweist, die durch Ausspachteln bzw. Nachputzen zu beseitigen sind, können Strukturunterschiede zwischen der Fläche und den ausgebesserten Stellen nicht vermieden werden. Selbst mit ganzflächigem Abschleifen ist in den meisten Fällen keine einheitliche Oberfläche zu erzielen.

 

9.            Anschlüsse zwischen Gipskartonelementen und Bauteilen aus Mauerwerk oder Beton (Farbtonveränderung, Rissebildung) 

Werden Wandflächen mit Gipskartonelementen bekleidet, ist in vielen Fällen im Anschluß zur betonierten oder geputzten Decke die Fuge mit plastomerem Dichtstoff ausgespritzt. Diese Ausfugung muß aus optischen Gründen mit überstrichen werden. Es können sich in diesem Bereich im Laufe der Zeit Farbtonveränderungen und/oder Abrisse ergeben, ohne daß wir hierauf einen Einfluß haben. Durch die unterschiedliche Plastizität der Stoffe kann es auch zur Rissebildung im Anstrichfilm auf dem Dichtstoff kommen. Diese ist ohne Auswirkung auf die Haltbarkeit der Beschichtung.

 

10.          Helle Lasuren, farblose Lackierungen

Beschichtungen auf Holz im Außenbereich sollen die Holzoberfläche vor Durchfeuchtung, vor Schwund, Rissebildung, Pilzbewuchs und Fäulnis, vor allem aber vor dem schädlichen Einfluß des UV-Lichtes schützen. Gerade dieser Aufgabe können farblose oder nur gering pigmentierte Überzüge nicht gerecht werden. Eine solche Beschichtung mit Lack oder Lasurwerkstoffen stellt keinen geeigneten Holzschutz dar. Im Wissen um den Ligninabbau müssen wir bei hellen Lasuren bzw. farblosen Lackierungen auf relativ kurze Schutzzeiten (6 Monate bis 12 Monate) hinweisen.

 

11.          Renovierungsbeschichtungen auf reine Luftkalkmörtel

Nach neueren Erkennmissen ist auf mit Kalkmörtel (Mörtelgruppe 1) geputzten Fassaden eine die Auffeuchtung des reinen Kalkmörtels behindernde und damit die permanente Recarbonatisation ausschließende Beschichtung ungeeignet, weil sich die Festigkeit des Putzes im Laufe der Zeit vermindern kann. Es ist u. U. aus Kostengründen nicht sinnvoll, die intakte Beschichtung sofort zu entfernen. Eventuell später auftretende Putzschäden können dieser Renovierungsbeschichtung nicht angelastet werden.

 

12.          Beschichtung von Profilbrettern mit Schattennut

Sind Profilbretter mit Schattennut erst nach der Montage anstrichtechnisch zu behandeln, wird durch Verklebungen im Bereich zwischen Nut und Feder die Beweglichkeit der einzelnen Bretter in Bezug auf Quellen und Schwinden sehr stark eingeschränkt. Dies führt in der Regel zu Spannungen, welche sich teilweise durch Risse im Bereich von Nut und Feder und sogar selbst in den Brettern bemerkbar machen. Gleichzeitig werden durch den Schwund die unterschiedlichen Farbtöne zwischen gestrichener Fläche und unbehandeltem Holz (in der Feder) sichtbar.

 

13.          Harzaustritt bei dunklen Anstrichen

Wie allgemein bekannt ist, werden Hölzer mit dunklen Beschichtungen durch Sonnenbestrahlung wesentlich stärker aufgeheizt, als helle Farbtöne. Aus diesem Grunde kann vorhandenes Harz sich verflüssigen und an die Oberfläche austreten. Das Harz ist aber vor der Beschichtung nicht immer erkennbar. Der Harzaustritt kann mit anstrichtechnischen Mitteln auch nicht verhindert werden.

 

14.          Fleckenbildung bei Anstrichen auf Gipskartonplatten

Gipskartonplatten als Decken- oder Wandbildner sind in der Regel unproblematische Untergründe. Es kommt jedoch vereinzelt vor, daß gewisse Inhaltsstoffe (z. B. Gerbsäure) des Kartons durch zu lange bzw. zu feuchte Lagerung durch den frischen Anstrich an die Oberfläche der Beschichtung wandern und sich als gelbliche Verfärbungen markieren. Der gleiche Vorgang vollzieht sich, wenn die Gipskartonplatten bei der Lagerung starker Lichteinwirkung (UV-Strahlen) ausgesetzt sind. Ebenso können bei kaltem und feuchtem Wetter während der Anstrichausführung durch verzögertes Abtrocknen der Beschichtung Bestandteile des Kartons gelöst werden und zu Verfärbungen führen. Letztendlich kann noch die Alkalität von Innensilikatfarben zu den geschilderten Verfärbungen führen. Wir können diese Erscheinungen im Vorfeld unserer Leistungserbringung weder erwarten, noch erkennen.

 

15.          Naturharzfarben

Die Anwendung von Naturharzprodukten kann unter bestimmten Voraussetzungen problematisch sein. Dies betrifft nicht nur den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter, sondern liegt auch zum einen darin begründet, daß sich die Produkte der einzelnen Hersteller in Bezug auf die Qualität teilweise sehr stark unterscheiden. Zum anderen läßt die Auswahl der natürlichen Rohstoffe und die Herstellung auch innerhalb einer Produktionsstätte qualitative Schwankungen zu. Sollten Sie aber trotzdem auf der Anwendung von Naturharzprodukten bestehen, können wir für hieraus entstehende Abweichungen nicht vermeiden.

 

16.          Strukturunterschiede in Untergründen

Teilweise liegen in Untergründen Strukturunterschiede vor, die wir im Zuge unserer Arbeiten nicht erkennen können. Erst nach Fertigstellung der Arbeiten werden diese dann sichtbar. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Gerüstlagen in Außen-Putzen. Durch das Gerüst sind diese Stellen so verdeckt, daß sie selbst aus einem größeren Sicht-Abstand nicht bemerkt werden können. Erst nach dem Abbauen des Gerüstes werden sie (besonders bei Streiflicht) wahrnehmbar.

 

17.          Unebenheiten in Bauteilen

Unebenheiten in Bauteilen können mit Beschichtungen und Spachtelungen nicht beseitigt werden. Sichtbare Unebenheiten in Untergründen können bei Erstbeschichtungen, bei Überholungs- und Erneuerungsbeschichtungen entstehen.

 

18.          Farbtontoleranzen

Zum Teil werden bei der Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten durch Änderungswünsche des Bauherrn Materialnachbestellungen erforderlich. Dies wird dann problematisch, wenn aufgrund der Änderungen eine Massenmehrung eintritt, die ein und denselben Farbton betreffen. Die Nachmischung bzw. Nachlieferung von Farbtönen kann selbst bei sorgfältigster Nuancierung eine Abweichung zum Original-Farbton mit sich bringen. Wir bemühen uns selbstverständlich, die Verarbeitung von unterschiedlichen Misch-Chargen so vorzunehmen, dass die Farbunterschiede gering gehalten werden.

 

19.          Auswaschungen im Bereich von lasierten nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz

Aus optischen Gründen wird bei Außen-Bauteilen aus Holz (z. B. Balkonbrüstungen, Balkonbodenbretter) nicht immer ein optimaler konstruktiver Holzschutz erzielt. Das heißt, daß diese Bauteile zum Teil durch klimatische Einflüsse (Schlagregen, UV-Strahlen) sehr stark belastet werden. Derartige Bauteile können durch Beschichtungen nicht dauerhaft gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt werden. Dies hat zur Folge, daß Rissbildungen im Holz und ein beschleunigter Beschichtungsabbau nicht zu verhindern sind. Insbesondere führt an Stirnseiten des Holzes eindringendes Wasser zu Auswaschungen von Holzinhaltsstoffen (Farbtonveränderungen im Holz mit dunklen Rändern und Schmutzabläufe an der Fassade), was fälschlicherweise mit dem Auswaschen des Beschichtungsstoffes verwechselt wird. Umfangreiche Untersuchungen haben ergeben, daß Lasurbeschichtungsstoffe tatsächlich nahezu unlöslich sind und die optisch störenden Verfärbungen auf Holzinhaltsstoffe zurückzuführen sind.

 

20.          Spachtelstellen bei Gipskarton-Bauplatten

Bei der Beschichtung von Gipskarton-Platten liegt vom Trockenbauer u. a. im Fugenbereich meistens eine Standardverspachtelung zur Überarbeitung vor. Hierbei dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar sein. Wir weisen Sie jedoch in diesem Zusammenhang daraufhin, daß bei einer Standardverspachtelung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Streiflichteinfall sichtbar werdende Abzeichnungen nicht gänzlich auszuschließen sind.

 

21.          Abrechnung von Leibungen

Ganz oder teilweise behandelte Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 qm werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gesondert gerechnet. Erfahrungswerte zeigen, daß bei der Bearbeitung von Leibungen pro m der gleiche Zeitaufwand wie für die Bearbeitung von 1 qm Fläche erforderlich ist. Damit ergibt sich ein Einheitspreis für den Meter Leibung aus dem Einheitspreis des Flächenpreises pro qm abzüglich 15% vom Flächenpreis (Materialersparnis). Nachdem in Ihren Ausschreibungsunterlagen keine Position für Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 qm vorgesehen ist, erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, daß wir für derartige Leibungen die oben beschriebene Berechnungsregel anwenden werden.

 

22.          Egalisationsanstrich auf Silikatputze und mineralische Putze

Bei der Ausführung von Silikatputzen und mineralischen Putzen kann sich optisch je nach Farbton und klimatischen Bedingungen nach der Trocknung eine ungleichmäßige Fläche ergeben. Dies kann weder vorhergesehen werden, noch stellt dies einen technischen Mangel dar. Die Herstellung einer optisch gleichmäßigen Fläche erfordert dann einen entsprechenden Egalisationsanstrich, der zusätzlich zu vergüten ist.

 

23.          Glanzstellen bei matten Beschichtungen

Matte Beschichtungen werden unter anderem auch wegen ihrer reflexfreien Wirkung eingesetzt. Die matte Wirkung ist ein Ergebnis einer anders strukturierten Oberfläche als bei glänzenden bzw. hochglänzenden Beschichtungen. Dieser Unterschied ist mit dem bloßen Auge nicht erkennbar. Aus diesem Grund erscheinen auch seidenglänzende Lacke sehr glatt. Trotzdem erfolgt bei einer Beanspruchung durch reiben oder darüberwischen insbesondere bei matten Dispersionsfarben ein Glätten der Oberfläche, welches immer mit einer höheren Glanzwirkung verbunden ist. Dies wirkt sich optisch extrem bei Einwirkung von Streiflicht auf die Fläche in bestimmten Bereichen (Augenhöhe) aus. Diese derart beanspruchten Flächen weisen nach der Beanspruchung einen deutlich höheren Glanzgrad (Glanzflecken) auf, als die nicht belasteten Flächen. Diese Erscheinung kann nicht vermieden werden und stellt keinen Mangel dar.

 

24.          Farbtonveränderung gegenüber industriell beschichteter Bauteile

Die im handwerklichen Auftragsverfahren zur Verfugung stehenden Beschichtungsstoffe verhalten sich aufgrund der andersartigen Rezepturen gegenüber den in stationären Anlagen lackierten Bauteilen (z. B. Pulverbeschichtungen, Coil-coating-Beschichtungen) bezüglich der Farbtonhaltung unterschiedlich. Aus diesem Grund können Farbtonveränderungen nicht ausgeschlossen werden, wenn derartige im gleichen Farbton unterschiedlich beschichtete Bauteile gefordert werden.

 

25.          Beschädigung von Dachziegeln bei Arbeiten auf dem Dach

Bei Dachziegeln ist wie bei allen Bauteilen mit zunehmendem Alter durch die atmosphärische Belastung eine Verminderung der Festigkeit und eine Versprödung nicht zu vermeiden. Dies macht sich insbesondere durch eine gesteigerte Brüchigkeit der Dachziegel bei Arbeiten mit Dachleitern bzw. beim Betreten von Dächern bemerkbar. Wir können Ihnen versichern, daß wir bei Arbeiten auf Dächern äußerst vorsichtig vorgehen, bitten Sie aber um Verständnis, daß wir für Bruchschäden an Dachziegeln keine Haftung übernehmen können. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursachen.

 

26.          Risse bei Anschlüssen zwischen Kunststoffprofilen (NMC)

Selbst bei sorgfältigster handwerklicher Ausführung können sich nach der Montage und anschließender beschichtungstechnischer Behandlung feine Haarrisse an den Stößen der einzelnen Profil-Elemente bilden. Diese Haarrisse entstehen teilweise durch räumlich schwankende klimatische Verhältnisse, die von uns nicht vorhergesehen bzw. berücksichtigt werden können.

 

27.          "Allseitige" Überholungsbeschichtung von montierten Heizkörpern

Bei einer "allseitigen" Beschichtung montierter Heizkörper ist es nur im Flutverfahren möglich, alle Teil-Flächen der Heizkörper-Rückseiten zu beschichten. Aufgrund des relativ geringen Abstandes zur Nischen-Rückfläche ist aber selbst dieses Applikationsverfahren in den meisten Fällen nicht einsetzbar. Demnach ist eine "allseitige" Beschichtung gegeben, auch wenn die nicht erreichbaren Teilflächen der Heizkörper nicht beschichtet sind. Wir versichern Ihnen, daß wir selbstverständlich alle handwerklichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, soweit wie möglich alle Teilbereiche der Heizkörper zu erfassen.

 

28.          Abreißen einer durch den Bauteil-Hersteller durchgeführten Erstbeschichtung beim Abkleben zum Schutz vor Verunreinigung und Beschädigung

Um angrenzende Bauteile vor Verunreinigung zu schützen und um eine ordnungsgemäße Begrenzung unserer Beschichtung gegenüber anderen Bauteilen zu erreichen, sind die begrenzenden Bauteile in der Regel abzukleben. Wir verwenden hierzu speziell vom Klebeband-Hersteller für diesen Einsatzbereich empfohlene Klebebänder. Um die Eignung der Klebebänder in Verbindung mit der darunterliegenden Beschichtung beurteilen zu können, wird an einem Bauteil an einer Stelle von uns eine Probeklebung mit Abreißtest durchgeführt. Nur wenn das Ergebnis keine Probleme beim Entfernen des Klebebandes nach der Beschickung erwarten läßt, werden von uns die zu schützenden Bauteile entsprechend abgeklebt. Trotzdem kommt es in Einzelfällen vor, daß beim Entfernen der Klebebänder die darunterliegende Beschichtung mit abgelöst wird. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Verständnis, daß wir für derartige Schäden keine Haftung übernehmen können, da wir dies nicht erkennen konnten.

 

29.          Wartung von Fensterbeschichtungen

Fensterbeschichtungen und hier speziell Lasurbeschichtugen sind im besonderen Maße den klimatischen. Beanspruchungen ausgesetzt. Erfahrungsgemäß zeigt sich dies sehr deutlich in einem schnelleren Abbau der Beschichtung an den Wetterseiten als an den von Witterungseinflüssen weitestgehend geschützten Objektseiten. Dieser Abbau kann sich schon innerhalb einer relativ kurzen Frist bemerkbar machen. Daß es sich um einen witterungsbedingten Abbau handelt, ist in der Regel daran zu erkennen, daß in erster Linie freistehende von Süden bis nach Westen gerichtete Gebäudeseiten vom Abbau der Beschichtung betroffen sind. Dies kann auch innerhalb der Gewährlleistungsfrist auftreten, stellt aber aus den o. g. Gründen keinen Mangel in unserer Leistung dar. Um eine fachgerechte Funktions- und Werterhaltung sicherzustellen, können wir Ihnen einen Wartungsvertrag mit regelmäßigen (jährlichen) Inspektionen anbieten.

 

30.          Schmutzabläufe

Auf Bauteilen mit geringer Neigung, wie z. B. Fensterbänken, Brüstungsabdeckungen lagern sich im Laufe von Trockenperioden Schmutzbestandteile aus der Atmosphäre ab. Je mehr Schmutz sich aufgrund von langen Trockenzeiten ablagert, desto deutlicher werden bei Regen Schmutzabläufe am Bauteil (Fassade) sichtbar. Dies können wir weder beeinflussen, noch verhindern.

 

31.          Aufwölben von Parkett nach Überholungsbeschichtungen

Das Gelingen von Überholungsbeschichtungen mit wasserverdünnbaren Parkettlacken auf Parkett hängt im wesentlichen von der Beschaffenheit der Befestigung des Parketts auf dem Untergrund ab. Wir können nur auf erkennbare Mängel hinweisen bzw. erkennbare Mängel rechtzeitig beseitigen. Das Aufwölben von Parkett nach der Beschichtung liegt in der Regel in einer nicht ausreichenden Befestigung auf dem Untergrund. Die Befestigung von Parkett ist verdeckt und damit für uns nicht überprüfbar. Aus diesem Grund Können wir für ein Aufwölben von Parkett nach einer Überholungsbeschichtung nicht haften.

 

32.          Scharfe Kanten bei nicht maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz

Die Haltbarkeit einer Beschichtung auf Außenbauteilen aus Holz hängt unter anderem auch von einer gleichmäßigen und ausreichenden Schichtdicke der Beschichtung ab. Eine ausreichende und gleichmäßige Schichtdicke zu erzielen, ist bei scharfkantigen Bauteilen aus Holz nicht möglich. Im Bereich der Kanten ist die Schichtdicke durch die sogenannte "Kantenflucht" nahe bei Null. Damit ist ein Eindringen von Feuchtigkeit nicht zu verhindern. Die Quell- und Schwundbewegung des Holzes wird hierdurch verstärkt, was zu Rissbildungen im Holz führt und eine Schädigung der Beschichtung und des Holzes mit sich bringt. Diese Tatsache hat dazu geführt, daß maßhaltige Außenbauteile aus Holz mit abgerundeten Kanten hergestellt werden müssen. Bei nichtmaßhaltigen Außenbauteilen aus Holz gibt es keine derartige Vorschrift. Aus diesem Grund sind in der Regel Verbretterungen mit scharfen Kanten versehen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Verantwortung für bestehende anerkannte Regeln der Technik in anderen Gewerken zu übernehmen. Aus diesem Grund lehnen wir die Übernahme der Gewährleistung für Beschichtungsschäden an nichtmaßhaltigen Außenbauteilen aus Holz ab, wenn die Schadensursache in scharfen Kanten ihre Ursache hat.

 

33.          Farbtonveränderungen bei Ausbesserungsstellen

Grundsätzlich ist bei Nachbesserungen damit zu rechnen, daß sich Ausbesserungsstellen gegenüber den übrigen Flächen optisch abzeichnen. Diese Farbtonveränderungen können z. B. durch Strukturunterschiede, Umwelteinflüsse, bzw. Materialveränderungen chemischer und physikalischer Natur verursacht werden. Insbesondere machen sich Farbtonveränderungen beim Ausbessern von Wandbeschichtungen im Innenbereich bemerkbar, wenn nach der Schlußbeschichtung Schleifarbeiten an Parkettböden durchgeführt wurden. Hier lassen sich Holzstaub-Ablagerungen an den Wandflächen generell nicht vermeiden. Dieser Holzstaub verfärbt sich unter Feuchtigkeitseinwirkung beim Ausbessern sehr stark. Ein vorheriges Abkehren bzw. Reinigen der Flächen kann speziell auf mit Dispersionsfarben beschichteten Flächen Erfolg bringen. In der Regel führt eine Reinigung von Innen-Dispersionssilikatfarben nicht zu dem gewünschten Erfolg. Werden die Flächen durch den Maler gereinigt, sind dies "Besondere Leistungen", die zusätzlich zu vergüten sind.

 

34.          Unterschiedlicher Oberflächeneindruck zwischen Türzarge und Türblatt

Die Qualität einer Beschichtung ist unter anderem auch von der auftragbaren Naßfilmdicke und dem möglichen Applikationsverfahren abhängig. Eine optimale Schichtdicke ist zum größten Teil nur erreichbar, wenn das zu bearbeitende Teil in horizontaler Lage im Spritzverfahren beschichtet werden kann. Dies trifft z. B. bei Türblättern zu, die problemlos ausgehängt und waagerecht beschichtet und getrocknet werden können. Im Gegensatz hierzu ist es meistens nicht möglich, die dazugehörigen Türstöcke auf die gleiche Weise zu beschichten. Heraus resultieren bei entsprechenden Lichtverhältnissen sichtbare Unterschiede z. B. im Glanz bzw. in der Struktur, die nicht zu vermeiden sind. Im Außenbereich ist ausgleichendes Spachteln nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zulässig.

 

35.          Schnittkanten in Bodenbelägen bei kleinen Mustern

Aufgrund der unterschiedlichen Raumdimensionen und den gegebenen Breiten von Bodenbelägen lassen sich Schnittkanten zwischen Belags-Bahnen nicht immer vermeiden. Bei kleinformatigen Mustern ist es eine warentypische Eigenschaft, daß sich bei den Schnittkanten ein reißverschlußartiges Zusammenlaufen des Decors zwangsläufig ergibt. Hierbei können die Nähte sichtbar werden.

 

36.          Sichtbare Bahnen bei Wandbelägen

Bei der Anwendung spezieller Wandbeläge ist eine deutliche optische Trennung der verschiedenen Belags-Bahnen nicht zu vermeiden, ja sogar teilweise erwünscht. Dies trifft im wesentlichen auf Tapeten aus Natur-Werkstoffen wie z. B. Grastapeten und Naturseidentapeten zu. Aber selbst bei bestimmten Wandbelägen mit Kunstfasern z. B. Velourstapeten ist diese warentypische Eigenschaft vorhanden und stellt keinen Verarbeitungsmangel dar. Völlig unsichtbare Stöße sind generell bei Wandbelägen nicht zu erzielen.

 

37.          Shading-Bildung bei Velours-Teppichen bzw. Veloursteppichböden

Die Gleichmäßigkeit der optischen Wirkung bei Veloursbelägen wird im wesentlichen von einer einheitlichen Anordnung (Strichrichtung) der Veloursfasern bestimmt. Dies ist in der Regel durch die Präzision bei der Herstellung gewährleistet. Gelegentlich trifft bei gelegten Veloursteppichen eine partielle Veränderung der Strichrichtung des Flors mit klein- oder großflächigen Schattierungen (sogenanntes "Shading") auf. Wenn auch die genaue Ursache von Shading nicht bekannt ist, wird vermutet, daß möglicherweise der Shading-Befall durch örtliche Verhältnisse am Verlegungsort (Kleinklima) ausgelöst wird.

 

38.          Entfernen von Fensterkitt

Bei der Instandsetzung von Fenstern älterer Bauart sind in der Regel außenseitig Teile des nicht mehr funktionstüchtigen Kittes (Dreiecksfase) zu entfernen. Trotz größter Sorgfalt kann oft nicht verhindert werden, daß dabei Glasscheiben zu Bruch gehen. Die Kosten für die Glaserneuerung können nicht zu unseren Lasten gehen.

 

39.          Lose Verlegung und Fixierung von Teppichböden

Wenn wir auf Wunsch unseres Auftraggebers Teppichböden lose bzw. nur fixiert verlegen, haften wir nicht für eventuelle Aufwölbungen im Bereich von Möbeln oder bei Temperatur- bzw. Feuchtigkeitsschwankungen.

 

40.          Trockenbauarbeiten im Dachgeschoß

Die Verkleidung von Deckenbalken mit Gipskartonplatten führt im Bereich der Anschlußfugen in der Regel zu Abrissen. Dies ist bedingt durch die Volumenveränderungen (quellen und schwinden) der Holzbalken bei schwankenden klimatischen Einflüssen (Temperatur-Feuchtigkeit). Nachdem die Gipskartonplatten an den Balken befestigt sind, wird diese Bewegung von den Platten aufgenommen und macht sich durch Rissebildung an der schwächsten Stelle (Sollbruchstelle), den Anschlußfugen bemerkbar.

 

41.          Unterkonten von Türen und Toren, die durch Feuchtigkeit oder Spritzwasser belastet werden

Derartig beanspruchte Türen, die von ihrer Konstruktion her so beschaffen sind, daß ein direktes Aushängen ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen nicht möglich ist. können durch uns nur im eingebauten Zustand bearbeitet werden. Damit ist es uns nicht möglich, die Unterkanten dieser Türen anstrichtechnisch zu behandeln. Bleiben diese Teile unbehandelt, besteht bei Metalltüren Korrosionsgefahr, bei Holztüren die Gefahr der Holz- und Anstrichschädigung, da werkseitig aufgebrachte Grundierungen keinen dauerhaften Schutz darstellen. Soll auf Wunsch unseres Auftraggebers die Unterkante dieser Türen mitbeschichtet werden, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, daß wir die Unterkanten streichen können.

 

42.          Geruchsbelästigung durch Beschichtungen

Bei der Trocknung von Beschichtungsstoffen können sich verflüchtende Bestandteile geruchlich bemerkbar machen. Je nach Sensibilität des Einzelnen wird dies teilweise als störend empfunden. Aus diesem Grund ist bei einer frischen Beschichtung auf eine gute Lüftung während der Austrocknung zu achten. Bei entsprechend hohen Temperaturen in Verbindung mit einer ausreichenden Lüftung verschwinden diese Gerüche nach relativ kurzer Zeit. Geruchsbelästigungen müssen nicht zwangsweise aus den Beschichtungsstoffen entstehen. Müssen Altbeschichtungen entfernt werden, kann eine gewisse Geruchsbelästigung nicht vermieden werden. Werden Heizkörper lackiert und erst nach einer relativ langen Zeit das erste Mal aufgeheizt, besteht die Gefahr einer intensiven Geruchsentwicklung.

 

43.          Rissebildungen in Bauteilen aus Holz

Rissebildungen in Bauteilen aus Holz können durch Beschichtungen nicht verhindert werden. Entstehen Risse im Holz, ist in Verbindung mit einer Feuchtigkeitsbelastung eine Schädigung des Holzes und der Beschichtung zu erwarten, auf die wir keinen Einfluß haben.

 

44.          Haftung auf Coil-coating- und Pulverbeschichtungen

Coil-coating-Beschichtungen weisen eine sehr glatte und harte Oberfläche auf, die u. U. auch durch intensives Schleifen keine ausreichende Haftung der nachfolgenden Beschichtung gewährleisten. Pulverbeschichtungen können mit Wachsen versehen sein, die sich dann bei nachfolgenden Beschichtungen haftungsstörend bemerkbar machen.

 

45.          Silicon-Verseuchung

Teilweise sind die von uns zu beschichtenden Oberflächen durch Silicone "verseucht". Dies kann von uns erst erkannt werden, wenn sich in unserer Beschichtung die sogenannten "Siliconkrater" bilden. Eine Siliconverseuchung beeinträchtigt die Haftung unserer Beschichtung. Wir werden alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Häftlings- und Oberflächenschäden nutzen, bitten aber um Verständnis, daß wir derartige Erscheinungen nicht vermeiden können.

 

46.          Dunkelvergilbung durch unübliche Nutzung

Lackierungen mit Alkydharzlacken weisen Vorteile bei mechanischer und chemischer Belastung gegenüber Dispersionslackfarben auf. Alkydharzlacke neigen jedoch teilweise bei Dunkelheit zum Vergilben (Dunkelvergilbung). In der Regel bringt dies in Wohnungen keine Probleme mit sich. Bei Wohnungen, die jedoch über einen längeren Zeitraum unbenutzt und abgedunkelt sind, können aufgrund der länger einwirkenden Dunkelheit derartige Lackierungen vergilben. Dies gilt ebenso für Schiebetüren, die sich länger geöffnet in der Mauertasche befinden.

 

47.          Leimfarbe unter alten Dispersionsanstrichen

Bei Überholungsbeschichtungen auf Dispersionsfarbenanstrichen werden von uns die vorgeschriebenen Prüfungen des Untergrundes auf seine Eignung als Anstrichträger durchgeführt. Dies betrifft insbesondere die Festigkeit und die Tragfähigkeit für eine neue Beschichtung. Auch wenn die Untergrundprüfung keinen Hinweis darauf bringt, daß die Festigkeit bzw. Haftung der Altbeschichtung beeinträchtigt sein könnte, können sich Ablösungserscheinungen zeigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich unter Dispersionsanstrichen schwächer abgebundene Schichten wie z. B. aus Leimfarbe oder aus sogenannten wischfesten Wandfarben befinden.

 

48.          Blasenbildung bei Überholungsbeschichtungen auf Altbeschichtungen mit darunterliegendem Leinölfarbenanstrich

Entstehen nach einer Überholungsbeschichtung auf einer offensichtlich intakten und festhaftenden Altbeschichtung Blasen, kann die Ursache in einer darunter befindlichen Schicht aus Leinölfarben liegen. Dies kann von uns bei den üblichen Untergrundprüfun- gen nicht erkannt werden. 

 

49.          Pulvergrundierte Stahlbauteile

Grundierte Stahlbauteile, die von uns mit dem weiteren Beschichtungsaufbau zu versehen sind, werden unter Umständen mit einer Grundierung eingebaut, auf der sich bei der Anwendung der üblichen Lacke Haftungsstörungen zeigen. Die Ursache hierfür kann in einer Grundierung, die im Pulverbeschichtungsverfahren aufgebracht ist, liegen. Dies kann von uns mit den üblichen Prüfungen nicht festgestellt werden.

 

50.          Entfernen von Tapeten

Bei der Kalkulation eines Einheitspreises für das Entfernen von Tapeten, müssen wir wenn uns nichts anderes bekannt ist davon ausgehen, daß es sich bei der geforderten Leistung um die Entfernung einer Tapetenlage handelt. Wir können selbst bei einer Objektbesichtigung nicht erkennen, ob mehrere aufeinander geklebte Tapeten vorhanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, daß Mehrkosten entstehen, wenn tatsächlich mehrere Lagen zu entfernen sind bzw. wenn es sich herausstellen sollte, daß unter der zu entfernenden Tapete nicht tragfähige Altbeschichtungen (z. B. Leimfarbe) ebenfalls entfernt werden müssen.

 

51.          Beschichtung von Holzbauteilen nach dem Einbau

Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Maler- und Lackiererhandwerk sind Außenbauteile aus Holz vor dem Einbau allseitig mit einer Grundbeschichtung zu versehen. Wenn wir bereits eingebaute Holzbauteile zu beschichten haben, ist es für uns nicht mehr möglich, festzustellen ob die vorgeschriebene Grundierung aufgebracht wurde.

 

52.          Schimmelbildung an Dachuntersichten

Durch ungünstige Witterungsverhältnisse in Verbindung mit Baufeuchte und/oder rückseitig einwirkender Feuchtigkeit, können sieh an Dachuntersichten Pilzsporen zu Fruchtkörper entwickeln, die in der Regel störend sichtbar werden. Diesen Pilzbefall können wir nicht vorhersehen und haben auch keine Möglichkeit ihn zu verhindern.

 

53.          Fogging

In Einzelfällen bilden sich in Wohnungen nach einer Renovierung spontan sehr starke Verschmutzungen, die als „Fogging" bezeichnet werden. Welche Gegebenheiten zu diesen Schmutzablagerungen führen, ist z. Z. nicht genau bekannt. Es wird vermutet, daß immer mehrere bauliche Besonderheiten zusammentreffen müssen, um diese Erscheinung entstehen zu lassen. Fogging kann selbst in Räumen auftreten, die fachgerecht bearbeitet wurden.  

 

54.          Oberfläche von Gipsfaserplatten

Gipsfaserplatten haben eine vom Gipskarton bzw. Gipsfeinputz durch die Fasern abweichende Oberfläche. Im Zuge der Weiterbearbeitung nach Montage ergeben sich über Spachtelschichten, angeschnittenen angrenzenden Bereichen und originalen Oberflächen unterschiedliche Strukturen, die durch eine bloße Beschichtung mit Wandfarbe nicht angeglichen werden können.  

 

55.          Wasserverdünnbare Lasuren

Beim Einsatz wasserverdünnbarer Lasuren sind stoffspezifische Eigenschaften zu berücksichtigen, die kein Mangel in unserer Leistung sind. Zum einen sind dies aus der schnellen Antrocknung resultierende sichtbare Überlappungen und zum anderen ist bei wasserverdünnbaren Lasuren ein reduzierter und u. U. ungleichmäßiger Glanz als warentypische Eigenschaft hinzunehmen.

 

56.          Außenseite bei der Beschichtung von Isolierglasfenstern

Bei einer Außenbeschichtung von Isolierglasfenstern gehören die nach außen gerichteten Falze zur Außenbeschichtung. Das heißt, dass die Falze des Blendrahmens nicht mitgestrichen werden, da sie nach innen gerichtet sind. Beim Flügelrahmen sind die Falze nach außen gerichtet und werden mit der Außenseite mitgestrichen. Befinden sich in den Falzen der Flügelrahmen Dichtprofile, so geht die Außenbeschichtung nur bis zur äußeren Kante des Dichtprofiles.

 

57.          Oberfläche von Betondecken

Bei der Beschichtung von Betondecken überprüfen wir gemäß VOB Teil C DIN 18363 und dem BFS-Merkblatt Nr. 20 stichprobenartig die Eignung des Untergrundes für unsere Beschichtung. Zum Beispiel können sich bei der Beschichtung störende Luftbläschen bilden, wenn die Betonoberfläche nicht porenfrei ausgebildet ist. Die im Untergrund befindlichen Poren sind von ihrer Dimension her für uns zum größten Teil nicht erkennbar. Die Beseitigung von Poren (Lunkern) und/oder Unebenheiten sind nicht in unserer Regelleistung enthalten und sind besonders zu vergüten. Des weiteren liegt die Prüfung auf Einhaltung der Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 nicht in unserer Verantwortung. Wir bitten Sie, dies abzuklären, bevor wir mit der Ausführung unserer Leistung beginnen.

 

58.          Überholungsbeschichtungen auf Außenbauteilen aus Holz

Überholungsbeschichtungen auf Holz im Außenbereich werden in der Regel erst dann in Auftrag gegeben, wenn die Altbeschichtung aus witterungsbedingten Gründen stark verschlissen ist. Dies beinhaltet zwangsweise, dass auch das Holz geschädigt ist (z. B. Risse, offene Rahmenverbindungen, durch Ligninabbau vergrautes Holz). Mit den uns möglichen baustellenüblichen Prüfungen können nicht alle Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Selbst mit größtmöglichem Aufwand kann mit einer Beschichtung die erneute Schädigung des Holzes nicht verhindert werden. Aus diesem Grund empfehlen wir analog zum BFS-Merkblatt 18 eine jährliche Überprüfung und Ausbesserung einzelner, auch kleinerer Schadstellen.

 

59.          Wartung

Außenbeschichtungen sind durch klimatische Einflüsse einer extremen Belastung ausgesetzt. Wenn auch Beschichtungen ein Bauteil vor frühzeitigem Abbau schützen, so ist doch ebenso zu akzeptieren, dass eine Beschichtung keine Schäden, die im Untergrund entstehen, wie z. B. Risse oder Festigkeitsverluste durch Alterung, ausgleichen kann. Beschichtungen selbst unterliegen ebenso einer Alterung bzw. einem Abbau. Aus diesem Grund sollten Außenbauteile in regelmäßigen Intervallen kontrolliert und auch kleine Schadstellen beseitigt werden. Nur so kann eine Beschichtung über einen längeren Zeitraum ihre Aufgabe erfüllen. Als Faustregel kann bei Außenbauteilen aus Holz eine jährliche und bei Beschichtungen von mineralischen Untergründen eine dreijährige Überprüfung angesetzt werden.

 

60.          Gelbverfärbungen auf Holzuntergründen

Speziell bei Anwendung wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe auf  Holz besteht die Gefahr, dass wasserlösliche Inhaltsstoffe an die Oberfläche geschwemmt werden und zu Verfärbungen (in der Regel gelblich bis bräunlich) der Beschichtung führen. Um diese Verfärbungen zu verhindern, müssen dann lösemittelhaltige Produkte eingesetzt werden.

 

61.          Schimmel- und Rissbildung auf Holzwerkstoffen

Holzwerkstoffe wie. z. B. Spanplatten und Schichtholzplatten sind bei Außenanwendung anfällig für Schimmelbefall und Rissbildung. Diese Eigenschaften können auch durch eine Beschichtung nicht verhindert bzw. beseitigt werden.

 

62.          Siliconverseuchung

Bei der Verarbeitung von Silicondichtstoffen im Anschlussbereich zu Beschichtungen kann es bei Überarbeitung dieses Randbereiches Beeinträchtigungen in Form von Abperlen bzw. Abplatzen des Neuanstriches auf mit Silicondichtstoffen kontaminierten Flächen kommen. Farbtonunterschiede zwischen Neuanstrich / Dichtstoff / durchscheinendem Untergrund sowie unsaubere Kantenausbildung des Anstriches sind somit nicht zu vermeiden.

 

63.          Fassadenbeschichtung im Sockel- und Erdberührten Bereich

Fassadensockel  sind  in besonderer Weise durch Niederschlags- und Spritzwasser belastet. Zusätzlich  können  sich im zu beschichtenden Untergrund lösliche Salze befinden, die nicht erkennbar sind,  mit der Feuchtigkeit aber an die Oberfläche transportiert werden, dort auskristallisieren und die Beschichtung schädigen. Aus diesem Grund sind im Sockel- und Erdberührten Bereich Maßnahmen zu treffen, die eine rasche Wasserableitung gewährleisten. Ob die notwendigen Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind, kann von uns nicht festgestellt werden. Auch können Ausblühungen durch Anstricharbeiten nicht verhindert oder vermindert werden.

            Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                  Stand: Januar 2012




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